Gebühren für saisonale Erholungsgrundstücke
Für saisonale Gewerbegrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im April, die letzte Entsorgung am ersten regulären Termin im Oktober. Die Gebühren, Pauschal- und Leistungsgebühr, werden für den Nutzungszeitraum vom 01. April bis 30. September erhoben. Die Gebühren entnehmen Sie der Tabelle unter dem Punkt "Gebühren für ganzjährige Gewerbegrundstücke", diese müssen jedoch nur für 6 Monate gezahlt werden.
Dadurch haben Sie Anspruch auf eine Sperrmüll-Entsorgung mittels Sperrmüllkarte mit max. 2 m³.
Der Sperrmüll muss von Ihnen zu den Recyclinghöfen des Landkreises gebracht werden.
Schadstoffe können Sie beim Schadstoffmobil oder auf den Recyclinghöfen in Eberswalde und Bernau abgeben.
Gebühren für Wohngrundstücke
Es wird eine Pauschalgebühr und eine Leistungsgebühr erhoben. Die Höhe der Pauschalgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen. Die Höhe der Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Leerungszyklus der Abfallbehälter.
Pauschalgebühr Die Pauschalgebühr beträgt 3,80 € pro Person und Monat. Als Person rechnet man alle auf dem Grundstück wohnenden Personen.
Die Pauschalgebühr dient der Deckung der folgenden anteiligen Kosten:
- das Vorhalten des Entsorgungssystems
- das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen von Sperrmüll (max. 5 m³ je Haushalt und Jahr)
- die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen aus Haushaltungen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
- das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
- Verwaltungsaufwendungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
- den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
- die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG
Leistungsgebühr Die Höhe der Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter und deren Leerungszyklus. In Tabelle 1 sind die monatlichen Leistungsgebühren aufgeführt, diese Leistungsgebühr ist für alle Nutzungsarten einheitlich.
Tabelle 1: Gebühren für Wohngrundstücke
Abfallbehälter | Entsorgungsrhythmus | Leistungsgebühr pro Behälter |
MGB 60 | 21-täglich | 0,85 € / Monat |
MGB 80 | 21-täglich | 1,10 € / Monat |
MGB 120 | 21-täglich | 1,65 € / Monat |
MGB 240 | 21-täglich | 3,25 € / Monat |
MGB 1.100 | 14-täglich | 22,25 € / Monat |
MGB 1.100 | 7-täglich | 44,50 € / Monat |
MGB 1.100 | 2 x pro Woche | 89,00 € / Monat |
Reichen die aufgestellten Abfallbehälter nicht aus, dann können Sie - mit einer Frist von 21 Tagen - zusätzliche Behälter bestellen oder den Leerungszyklus ändern. Für den Wechsel Ihrer Abfallbehälter werden 16,90 € pro Behälter berechnet. Für die Anmeldung oder Abmeldung (Abholung aller Abfallbehälter) entfällt diese Gebühr. Für die Änderung des Leerungszyklus für MGB 1.100 werden 6,40 € pro Behälter berechnet.
Änderungsmeldungen
Sämtliche Änderungen (Personenzahl, Behälterart, -anzahl, -größe, Nutzungsart, Eigentümerwechsel) müssen vom Gebührenpflichtigen innerhalb von 21 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Unterlassene und verspätete Änderungsmeldungen entbinden nicht von der Gebührenpflicht. Bei Änderungen von Personenzahlen sollten Sie Ihren Abfallbehälterbedarf überprüfen. Auf unseren Seiten finden Sie auch Formulare für die Änderungsmeldung.
Service-Gebühr
Für das Abholen der Abfallbehälter (MGB 60 bis 240) vom Standplatz zum Sammelfahrzeug und zurück kann der kostenpflichtige Service (Gebühren-Service) beantragt werden. Näheres zu diesem Service finden Sie in unserer Rubrik Bereitstellung und Service.
Gebühren für ganzjährige Gewerbegrundstücke
Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt. Für unterschiedliche Nutzungsarten (Gewerbegrundstück und gleichzeitig Wohngrundstück) sind für jede Art gesonderte Abfallbehälter vorzuhalten.
Die Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke und sonstige Einrichtungen (Verwaltungen, Vereine, Heime, Schulen u. ä.) setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.
Für Gewerbegrundstücke wird die Pauschalgebühr nach den vorgehaltenen Behältern berechnet. Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie bei MGB 1.100 nach deren Leerungszyklus berechnet. Bei der Nutzung von MGB 1.100 ist eine Kombination mit anderen Behälterarten oder unterschiedlichen Entsorgungszyklen nicht möglich. Gewerbegrundstücke haben bis 31. Dezember 2021 je wirtschaftlicher Einheit und Woche ein Behältervolumen von mindestens 6,5 Litern, bezogen auf den Leerungszyklus, vorzuhalten.
Tabelle: Gebühren für Gewerbegrundstücke
Abfallbehälter | Leistungsgebühr in € | Pauschalgebühr in € | Gesamtgebühr in € | Gesamtgebühr saisonal in € |
MGB 60 | 0,85 | 3,45 / Monat | 51,60 / Jahr | 25,80 / Jahr |
MGB 80 | 1,10 | 4,60 / Monat | 68,40 / Jahr | 34,20 / Jahr |
MGB 120 | 1,65 | 6,90 / Monat | 120,60 / Jahr | 51,30 / Jahr |
MGB 240 | 3,25 | 13,75 / Monat | 204,00 / Jahr | 102,00 / Jahr |
MGB 1.100 (wöchentlich) | 44,50 | 188,80 / Monat | 2.799,60 / Jahr | 1.399,80 / Jahr |
MGB 1.100 (2wöchentlich) | 89,00 | 377,60 / Monat | 5.599,20 / Jahr | 2.799,60 / Jahr |
MGB 1.100 (14-täglich) | 22,25 | 94,40 / Monat | 1.399,80 / Jahr | 699,50 / Jahr |
Pro Jahr können Sie einmalig bis zu 2,0 m³ Sperrmüll an den Recyclinghöfen mit der Bescheinigung für Gewerbegrundstücke abgeben.
Gebühren für ganzjährige Erholungsgrundstücke
Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger.
Die Abfallgebühren für die Entsorgung von Hausmüll setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken wird die Pauschalgebühr nach den vorgehaltenen Behältern berechnet. Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie bei MGB 1.100 Liter nach deren Leerungszyklus berechnet.
Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- das Vorhalten des Entsorgungssystems
- die Entsorgung von Sperrmüll
- die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
- das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
- Verwaltungsaufwendungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
- den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
- die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG
Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von Behältergröße, -anzahl und Leerungszyklus erhoben.
Gebühren für ganzjährige und saisonale Erholungsgrundstücke:
Abfallbehälter | Entsorgungs-rhythmus | Pauschalgebühr für Erholungsgrundstücke | Leistungsgebühr pro Behälter |
MGB 60 | 21-täglich | 3,55 € / Monat | 0,85 € / Monat |
MGB 80 | 21-täglich | 4,70 € / Monat | 1,10 € / Monat |
MGB 120 | 21-täglich | 7,05 € / Monat | 1,65 € / Monat |
MGB 240 | 21-täglich | 14,05 € / Monat | 3,25 € / Monat |
MGB 1.100 | 14-täglich | 96,60 € / Monat | 22,25 € / Monat |
MGB 1.100 | 7-täglich | 193,15 € / Monat | 44,50 € / Monat |
Gebühren für saisonale Erholungsgrundstücke
Für saisonale Erholungsgrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im April, die letzte Entsorgung am ersten regulären Termin im Oktober. Die Gebühren, Pauschal- und Leistungsgebühr, werden für den Nutzungszeitraum vom 01. April bis 30. September erhoben. Die Gebühren entnehmen Sie der Tabelle unter dem Punkt "Gebühren für ganzjährige Erholungsgrundstücke", diese müssen jedoch nur für 6 Monate gezahlt werden.
Dadurch haben Sie Anspruch auf eine Sperrmüll-Entsorgung mittels Sperrmüllkarte mit max. 2 m³.
Der Sperrmüll muss von Ihnen zu den Recyclinghöfen des Landkreises gebracht werden.
Schadstoffe können Sie beim Schadstoffmobil oder auf den Recyclinghöfen in Eberswalde und Bernau abgeben.