Gebühren Allgemein
Für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung und die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen erhebt der Landkreis Barnim Abfallentsorgungsgebühren nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes.
Die Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben.
Unter folgenden Punkten finden Sie die Abfallgebühren für unterschiedliche Nutzung von Grundstücken im Landkreis Barnim:
- Gebühren für Wohngrundstücke
- Gebühren für ganzjährige Erholungsgrundstücke
- Gebühren für saisonale Erholungsgrundstücke
Weiterhin stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
Gebühren- und Entgeltlisten der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde: