Seit 2019 flächendeckender Anschluss der Biotonne im Barnim
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht die getrennte Sammlung und Erfassung von Bioabfällen vor. Analysen haben gezeigt, dass fast 50 % unseres Hausmülls kompostierbare Abfälle sind. Diese organischen Materialien sind jedoch viel zu wertvoll, um sie über den Hausmüll zu entsorgen. Durch die Nutzung der Biotonne kann die Restabfallmenge reduziert werden und die organischen Abfälle können einer möglichst hochwertigen stofflichen und/oder energetischen Verwertung zugeführt werden.
Der Landkreis Barnim führte im Zeitraum 2015 bis 2019 schrittweise die Biotonne in allen Barnimer Ämtern und Gemeinden ein. Seit April 2019 verfügt der Landkreis flächendeckend über die braunen Abfallbehälter. Mit einem durchschnittlichen Anschlussgrad von über 80% wird die Biotonne auch im ländlich geprägten Barnim sehr gut angenommen. Die Eigenkompostierung der biologisch abbaubaren Abfälle ist weiterhin möglich.
Im Rahmen der Pauschalgebühr können jedem, dem Anschlusszwang unterliegenden, Wohn- und Gewerbegrundstück zwei, jedem Erholungsgrundstück ein Bioabfallbehälter bereitgestellt werden.
Informationen des Landes und Bundes
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen
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Fachliche Schlussfolgerungen aus dem F+E-Vorhaben zur Getrenntsammlung von Bioabfällen
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Strategie des Landes Brandenburg zur Erfüllung der Getrenntsammlungspflicht von Bioabfällen aus Haushaltungen
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Informationen des Landkreises Barnim
1. Fortschreibung Konzept Pilotprojekt Biotonne - Stand 01.06.2016
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2. Fortschreibung Konzept Pilotprojekt Biotonne - Stand 08.03.2017
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3. Fortschreibung Konzept Pilotprojekt Biotonne - Stand 22.02.2018
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Bioabfallkonzept des Landkreises Barnim
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FAQ – Bioabfälle – Ihre Fragen zu den einzelnen Abfällen
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Flyer Bioabfall
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Tourenplan Bioabfall
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