Hinweise zur Schliessung der Wertstoff- und Recyclinghöfe
Christian Mehnert, Geschäftsführer der Kreiswerke Barnim, bittet um Verständnis für die Schließung der Höfe, die durch die aktuellen Bestimmungen jedoch geboten ist. (Foto: Torsten Stapel)
Abfuhr von Hausmüll, Biomüll, Papier und Sperrmüll wird sichergestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Veröffentlichung unserer Information über die Schließung unserer Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreis Barnim haben uns zahlreiche Fragen zur Schließung erreicht - darunter auch kritische Anmerkungen warum bzw. dass wir das doch nicht tun können. Insbesondere in den sozialen Medien wurde auf verschiedene Weise dazu diskutiert.
Nachfolgend möchte ich gern die Gelegenheit nutzen und Ihnen die Gründe für die Schließung unserer Recycling- und Wertstoffhöfe erläutern:
Mit der am 15. Dezember 2020 in Kraft getretenen dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2 und COVID 19 im Land Brandenburg, erfolgte eine Verschärfung der zuvor zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Maßnahmen.
Ziel der neuen Eindämmungsverordnung ist das Herunterregeln des öffentlichen Lebens, der Kontakte, zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr und damit Zurückdrängung des Infektionsgeschehens.
Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigem Grund
In § 4 der Verordnung sind Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum geregelt. Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Weg zu den Recyclinghöfen aber auch das Betreten der Recyclinghöfe geschieht wegen der allgemeinen Zugänglichkeit im öffentlichen Raum.